Aktualisiert am 24.07.2026

Winterdienstpflicht für Gewerbeobjekte in Velbert

Winterdienst auf Gehweg vor Gewerbeobjekt

Kurzantwort:

Für Gewerbegrundstücke in Velbert müssen die öffentlich angrenzenden Gehwege in der Regel mindestens einen Meter breit von Schnee freigehalten und bei Glätte gestreut werden. Die Pflicht kann an einen Dienstleister übertragen werden; die Kontrollverantwortung des Pflichtigen bleibt nach der Velberter Satzung jedoch bestehen.

Wer ist in Velbert für den Winterdienst verantwortlich?

Die Stadt Velbert hat die Reinigung und Winterwartung vieler Gehwege auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Das betrifft Wohnobjekte ebenso wie Bürogebäude, Handelsflächen, Produktionsstandorte und andere Gewerbeimmobilien.

Ob zusätzlich Teile einer Fahrbahn, Wege oder Treppenanlagen zu betreuen sind, hängt vom Straßenverzeichnis und von der konkreten Grundstückslage ab. Deshalb sollte vor Beginn der Wintersaison nicht nur die Adresse, sondern auch der genaue Grenzverlauf und die Einstufung der angrenzenden Straße geprüft werden.

Ein Eigentümer kann einen Hausmeisterdienst oder einen professionellen Winterdienst beauftragen. Nach der 2026 geltenden Velberter Satzung bleibt aber eine Kontrollpflicht bestehen. Ein Vertrag sollte daher Leistung, Einsatzflächen, Zeiten, Streumittel, Dokumentation und den Umgang mit Hindernissen eindeutig regeln.

Welche Räumzeiten gelten 2026?

In Velbert gilt für den öffentlichen Winterdienst der Anlieger ein klarer Zeitrahmen. Werktags müssen Schnee und Glätte zwischen 7:00 und 20:00 Uhr beseitigt werden. An Sonn- und Feiertagen beginnt der Zeitraum um 9:00 Uhr und endet ebenfalls um 20:00 Uhr.

Schnee, der während dieses Zeitraums fällt, ist nach Ende des Schneefalls zu räumen. Entsteht Glätte, muss sie nach ihrem Auftreten beseitigt werden. Fällt Schnee nach 20:00 Uhr oder entsteht dann Glätte, müssen die Flächen am folgenden Tag werktags bis 7:00 Uhr beziehungsweise sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr gesichert sein.

Für Gewerbebetriebe kann zusätzlich eine frühere betriebliche Sicherung sinnvoll oder vertraglich notwendig sein – etwa wenn Schichtbeginn, Warenanlieferung oder Publikumsverkehr vor 7:00 Uhr stattfinden. Diese innerbetrieblichen Anforderungen sollten getrennt von der kommunalen Mindestpflicht erfasst werden.

Wie breit muss geräumt werden?

Gehwege müssen in Velbert in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch einen Meter breit, von Schnee freigehalten werden. Wege zu Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen müssen ebenfalls erreichbar bleiben. In Fußgängerzonen ist entlang der Anliegergrundstücke ein Streifen von 1,50 Metern zu räumen und bei Glätte zu streuen.

Für ein Gewerbeobjekt reicht es deshalb nicht, lediglich den Haupteingang zu betrachten. Entscheidend sind auch öffentlich angrenzende Gehwege, notwendige Querungen sowie die Verbindung zwischen der geräumten Fläche und dem Eingang.

Was vor der Beauftragung geklärt werden sollte

Um Missverständnisse zu vermeiden und eine zuverlässige Umsetzung zu sichern, sollten vor der Beauftragung folgende Punkte geklärt und schriftlich festgehalten werden:

  • Grundstückslage und angrenzende öffentliche Flächen prüfen
  • Zu betreuende Flächen eindeutig markieren
  • Wege, Zugänge, Treppen und Zufahrten festlegen
  • Betriebliche Öffnungs- und Nutzungszeiten berücksichtigen
  • Zugänge, Schlüssel und Hindernisse abstimmen
  • Prioritäten und nicht erreichbare Flächen festlegen
  • Umfang von Kontrollen und Dokumentation vereinbaren

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Häufige Fragen

Gilt die Velberter Regelung automatisch für jedes Grundstück?

Nein. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Grundstückslage, die angrenzende Straße und das jeweils geltende Straßenverzeichnis. Im Zweifel ist eine Prüfung durch die zuständige Stelle oder eine rechtliche Beratung erforderlich.

Entfällt durch die Beauftragung eines Winterdienstes jede Verantwortung?

Nach der aktuell verlinkten Velberter Satzung kann ein Dritter mit der Ausführung beauftragt werden. Die dort geregelte Kontrollpflicht bleibt jedoch bei der verpflichteten Person.

Was sollte im Vertrag eindeutig festgelegt werden?

Insbesondere die zu betreuenden Flächen, Ausführungszeiten, Prioritäten, Zugangsregelungen sowie der vereinbarte Umfang von Kontrollen und Dokumentation.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag enthält allgemeine, unverbindliche Informationen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Aktualisierung veröffentlichten Velberter Satzung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfung des einzelnen Grundstücks oder Vertrags. Vorschriften können geändert werden. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und dauerhafte Aktualität wird nicht übernommen.

Quelle

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vom 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026

Offizielle Satzung der Stadt Velbert (PDF)

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