Grünflächen sind bepflanzte oder bewachsene Bereiche – beispielsweise Rasen, Beete, Hecken und Sträucher. Grauflächen sind befestigte Außenbereiche wie Gehwege, Hofflächen, Zufahrten und Parkplätze. Beide Pflegebereiche können gemeinsam beauftragt werden, wenn die jeweiligen Flächen und Arbeiten im Angebot eindeutig aufgeführt sind.
Was sind Grünflächen?
Grünflächen sind bepflanzte oder bewachsene Bereiche, beispielsweise:
- Rasenflächen
- Beete
- Hecken
- Sträucher
- sonstige bepflanzte Außenbereiche
Typische vereinbarte Arbeiten sind Rasenpflege, Heckenschnitt, Pflege von Beeten und die Entfernung von Laub oder Wildwuchs.
Was sind Grauflächen?
Grauflächen sind befestigte Außenbereiche, beispielsweise:
- Gehwege
- Hofflächen
- Zufahrten
- Parkplätze und Fahrgassen
- befestigte Eingangsbereiche
Die Grauflächenpflege umfasst bei CK - Services ausschließlich die vereinbarte laufende Reinigung und Pflege dieser Bereiche, insbesondere das Kehren sowie die Entfernung von Laub, losem Schmutz und Wildwuchs.
Können beide Pflegebereiche gemeinsam beauftragt werden?
Ja. Grün- und Grauflächen können gemeinsam betreut werden, wenn die jeweiligen Flächen und Arbeiten im Angebot eindeutig aufgeführt sind. Der Leistungsumfang richtet sich immer nach dem konkreten Objekt und der getroffenen Vereinbarung.
Leistungen von CK - Services
CK - Services betreut Grün- und Grauflächen für Unternehmen, Hausverwaltungen und Privatkunden. Die Leistungen und Flächen werden für jedes Objekt individuell vereinbart.
Häufige Fragen
Betreut CK - Services auch private Grundstücke?
Ja. CK - Services übernimmt nach Prüfung und Vereinbarung auch Grün- und Grauflächenpflege für private Grundstücke.
Können Grün- und Grauflächen gemeinsam beauftragt werden?
Ja. Beide Bereiche können in einem abgestimmten Auftrag zusammengefasst werden. Entscheidend ist, dass die betreuten Flächen und Arbeiten eindeutig festgelegt sind.
Gehören Parkplätze zur Grauflächenpflege?
Parkplätze und Fahrgassen können zur Grauflächenpflege gehören, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind.
Werden auch hartnäckige Verschmutzungen oder Flächenversiegelungen angeboten?
Nein. Ölflecken- und Graffitientfernung sowie Versiegelungen oder Beschichtungen von Flächen gehören nicht zum Leistungsangebot.
Hinweis
Die Inhalte dieses Fachartikels dienen ausschließlich der allgemeinen und unverbindlichen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.