Ein Jahrespflegeplan hilft dabei, regelmäßig anfallende Arbeiten an Grün- und Grauflächen übersichtlich zu ordnen. Welche Leistungen tatsächlich erforderlich sind und wie häufig sie ausgeführt werden, hängt vom jeweiligen Grundstück, dem gewünschten Pflegezustand und der getroffenen Vereinbarung ab.
Frühjahr
- Erste Rasenpflege nach Beginn der Wachstumsphase
- Pflege vereinbarter Beetflächen
- Entfernung von Laub und Wildwuchs
- Kontrolle des vereinbarten Pflegeumfangs für die neue Saison
Sommer
- Regelmäßige Rasenpflege nach Bedarf und Vereinbarung
- Vereinbarte Pflege von Hecken, Sträuchern und Beeten
- Entfernung von Wildwuchs
- Laufende Reinigung vereinbarter Wege, Höfe und Parkflächen
Herbst
- Entfernung von Laub auf den vereinbarten Flächen
- Letzte saisonale Rasen- und Beetpflege
- Vorbereitung der vereinbarten Außenflächen auf die Wintermonate
- Überprüfung, ob der Leistungsumfang angepasst werden soll
Winter
- Pflegearbeiten an Grünflächen nur nach Bedarf und Vereinbarung
- Laufende Reinigung vereinbarter Grauflächen, soweit erforderlich und möglich
- Winterdienst ausschließlich bei gesonderter Beauftragung
- Gemeinsame Abstimmung der Leistungen für das folgende Jahr
Ein Jahrespflegeplan ist kein starrer Kalender. Wetter, Pflanzenwachstum, Nutzung und Zustand der Flächen können dazu führen, dass einzelne Arbeiten früher, später oder häufiger erforderlich werden. Maßgeblich bleibt immer der vereinbarte Leistungsumfang.
Bei Schnittarbeiten sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und der Schutz von Tieren und Lebensstätten zu beachten.
Passende Leistungen von CK - Services
Informationen zu unseren tatsächlich angebotenen Leistungen finden Sie auf der Leistungsübersicht. Für ein individuelles Angebot können Sie uns unverbindlich kontaktieren.
Häufige Fragen
Ist ein Jahrespflegeplan nur für Gewerbeobjekte sinnvoll?
Nein. Eine abgestimmte Jahresplanung kann auch für private Grundstücke sinnvoll sein. Der Umfang richtet sich nach den vorhandenen Flächen und den gewünschten Arbeiten.
Müssen jeden Monat dieselben Arbeiten ausgeführt werden?
Nein. Viele Pflegearbeiten richten sich nach Jahreszeit, Wetter und tatsächlichem Bedarf. Die vereinbarten Intervalle können deshalb unterschiedlich sein.
Können Grün- und Grauflächen gemeinsam eingeplant werden?
Ja. Beide Pflegebereiche können gemeinsam abgestimmt werden, wenn die jeweiligen Flächen und Leistungen eindeutig festgelegt sind.
Ist der Winterdienst automatisch enthalten?
Nein. Der Winterdienst muss gesondert vereinbart und beauftragt werden.
Die Inhalte dieses Fachartikels dienen ausschließlich der allgemeinen und unverbindlichen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.