Unternehmen, Filialbetriebe, Hausverwaltungen und Eigentümer mit mehreren Immobilien können den Winterdienst zentral abstimmen. Trotzdem muss jedes Objekt einzeln betrachtet werden. Zum Auftrag gehören ausschließlich die Standorte und Flächen, die eindeutig aufgeführt und vereinbart wurden.
Welche Angaben werden für jeden Standort benötigt?
- Vollständige Objektadresse
- Eindeutige Bezeichnung des Objekts
- Vereinbarte Wege, Zugänge, Zufahrten und sonstige Flächen
- Lageplan oder aussagekräftige Flächenbeschreibung
- Zugangsregelungen, Schlüssel oder Schranken
- Nutzungs- und Öffnungszeiten, soweit für den Auftrag erforderlich
- Zuständige Ansprechpartner
- Bekannte Hindernisse oder regelmäßig blockierte Bereiche
CK - Services bewertet die aufgeführten Angaben nicht automatisch rechtlich oder technisch. Sie werden dokumentiert, wie sie mitgeteilt wurden.
Gemeinsame Abstimmung, eigener Leistungsumfang
Mehrere Objekte können gemeinsam beauftragt und über einen zentralen Ansprechpartner koordiniert werden. Für jedes Objekt muss jedoch eindeutig festgelegt sein, welche Flächen zum Auftrag gehören. Zusätzliche Gebäude, Standorte oder Flächen sind nicht automatisch eingeschlossen.
Ein gemeinsamer Vertrag darf deshalb nur dann dargestellt werden, wenn jedes Objekt mit seinem konkreten Leistungsumfang eindeutig aufgeführt wird.
Unterschiedliche Voraussetzungen an den Objekten
Die Objekte können sich unter anderem durch Größe, Flächenaufteilung, Nutzung, Zugänglichkeit und örtliche Wetterbedingungen unterscheiden. Deshalb kann nicht für alle Standorte automatisch derselbe Ablauf oder Leistungsumfang gelten.
Fragen zu kommunalen Satzungen, Räumbreiten oder vorgeschriebenen Einsatzzeiten müssen bei Bedarf für das jeweilige Objekt gesondert geprüft werden.
Änderungen rechtzeitig mitteilen
Neue Flächen, geänderte Zugänge, zusätzliche Standorte oder veränderte Nutzungszeiten müssen vorab mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart werden. Eine automatische Erweiterung des bestehenden Auftrags erfolgt nicht.
Dokumentation nach Vereinbarung
Sofern vertraglich vereinbart, können durchgeführte Einsätze sowie festgestellte Hindernisse oder nicht zugängliche Flächen dokumentiert werden. Form und Umfang der Dokumentation richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Einsatzgebiet
Der Hauptstandort von CK - Services befindet sich in Velbert. Winterdienstobjekte werden nach Prüfung und verfügbarer Kapazität auch in Witten, Hilden, Ratingen und Wuppertal übernommen.
Winterdienst für mehrere Objekte anfragen
Senden Sie uns bitte eine Übersicht der Objektadressen und der gewünschten Flächen. CK - Services prüft anschließend, welche Standorte und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten angeboten werden können.
Häufige Fragen
Können mehrere Objekte gemeinsam beauftragt werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass jedes Objekt mit Adresse, Flächenumfang und Zugangsregelungen einzeln aufgeführt wird und CK - Services die verfügbaren Kapazitäten geprüft hat.
Gilt an allen Standorten automatisch derselbe Leistungsumfang?
Nein. Der Leistungsumfang wird für jedes Objekt gesondert festgelegt. Flächengröße, Nutzung und Zugänglichkeit können unterschiedlich sein.
Sind zusätzliche Flächen automatisch eingeschlossen?
Nein. Zum Auftrag gehören nur die ausdrücklich bezeichneten Flächen. Erweiterungen müssen vorher abgestimmt und vereinbart werden.
Was passiert bei einem nicht zugänglichen Bereich?
Nicht zugängliche oder blockierte Flächen können nicht automatisch bearbeitet werden. Das Hindernis kann entsprechend der getroffenen Vereinbarung gemeldet oder dokumentiert werden.
Die Inhalte dieses Fachartikels dienen ausschließlich der allgemeinen und unverbindlichen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.